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   BVerwG, 22.02.2000 - 11 B 66.99   

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https://dejure.org/2000,15012
BVerwG, 22.02.2000 - 11 B 66.99 (https://dejure.org/2000,15012)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2000 - 11 B 66.99 (https://dejure.org/2000,15012)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 11 B 66.99 (https://dejure.org/2000,15012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Mangelnde Erörertung als Verfahrensfehler - Geltendmachen einer abweichenden Rechtsprechung (Divergenzrüge)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2000 - 11 B 66.99
    Die Entscheidung soll insbesondere nicht auf neue Gesichtspunkte gestützt werden, ohne daß die Beteiligten damit rechnen konnten und mußten (vgl. BVerfGE 86, 133 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2000 - 11 B 66.99
    Die Beschwerde rügt eine Abweichung von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1958 (BVerfGE 8, 274 ff.) und zitiert daraus einen Satz (a.a.O., S. 325) mit der Aussage, daß Ermächtigungen zur Vornahme belastender Verwaltungsakte durch das Gesetz nach Inhalt und Ausmaß hinreichend bestimmt sein müssen, damit der Eingriff meßbar und im gewissen Sinne für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird.
  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2000 - 11 B 66.99
    Eine sich hinter der Abweichungsrüge verbergende Kritik an der Rechtsanwendung des Berufungsgerichts auf den vorliegenden Fall rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - NJW 1991, 1557).
  • BVerwG, 12.12.1986 - 7 B 163.86

    Entlastung - Berufungsbegründung - Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2000 - 11 B 66.99
    Ohne einen solchen Vortrag ist der Verfahrensmangel des fehlenden rechtlichen Gehörs nicht im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - Buchholz 312 EntlG Nr. 45 S. 35).
  • BVerwG, 01.08.1990 - 4 B 96.90

    Formerfordernisse bei der Berufung im Verwaltungsprozeß

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2000 - 11 B 66.99
    Zu fordern ist, daß ein die Entscheidung des Berufungsgerichts tragender Rechtssatz bezeichnet wird, der mit einem Rechtssatz der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte in Widerspruch steht (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 1. August 1990 - BVerwG 4 B 96.90 - NJW 1991, 120).
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